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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

§1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für DJ-, Live Act- & Techniker-Verträge zwischen Natalie Walter (nachfolgend DEIN Event DJ genannt ) und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunden genannt).

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem DJ/Techniker kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich ( per Mail, Fax, SMS ) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie von uns eine Buchungs- /Auftragsbestätigung erhalten bzw. eine Anzahlung für eine Dienstleistung getätigt haben. Mit der Buchungs- / Auftragsbestätigung akzeptieren beide Parteien diese AGB´s und ein Vertrag kommt ohne weiter Dokumente zustande. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragschließenden Vertragspartner.

§3 Anfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation, sowie einen kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

§4 Anreisespesen / Nächtigungsspesen

a) Die An- und Abfahrt wird, wenn nicht gesondert im Angebot ausgewiesen, bei unseren DJ´s & Technikern, zusätzlich zur Gage mit 0,50 € netto pro gefahrenem Kilometer, verrechnet. Der Abreisepunkt des DJ´s/Techniker’s ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!

b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 200 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJ´s/Techniker’s entfernt, stellt der Veranstalter ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

§5 Besonderheiten am Veranstaltungsort

a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des Fahrzeuges zur Verfügung stehen.

b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird.

c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.

d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben, überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.

§6 Technische Anforderungen

a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ’s wird, wenn nicht ausdrücklich anders darauf hingewiesen nur eine Stromversorgung (220 V Steckdose) benötigt. Für zusätzliches Equipment müssen zusätzliche Anschlüsse bereitgehalten werden.

Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der Technik an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ/Techniker zum Schutz seiner Technik seine Dienstleistung sofort einstellen.

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung liegt allein beim Veranstalter.

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik/ Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

d) Der Platzbedarf der Technik liegt je nach Paket zwischen 4 und 10 m². Der Veranstalter stellt nach vorheriger Absprache einen Tisch 1,50m – 2m Breite, ca. 0,80 m Tiefe, 2 Stühle oder alternativ 1 Bierbank + 1 Biertisch mit einer ausreichend großen Tischdecke bereit.

§7 Licht- und Tonanlage

Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. In den angebotenen Dj Paketen ist, wenn nicht anders ausgewiesen eine Licht- und Tonanlage bis ca. 100 Personen beinhaltet. Die eine Licht- und Tonanlage kann aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Der Umbau der Licht- und Tonanlage z.B. für mehrere Orte bei Sektemfang, Abendessen und Party ist nicht möglich bzw. mit Zusätzlichen kosten verbunden. Hierzu stellen wir Ihnen gerne eine Erweiterung der Technik zur Auswahl. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der Licht- und Tonanlage ausgelöst werden, trägt der Veranstalter.

§8 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen oder persönlich für den Schaden aufzukommen.

§9 Haftung

Sobald die Technik des DJ´s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert/ Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung kann dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt werden.

Sofern der DJ/Techniker durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Diebstahl, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen/Publikum im Veranstaltungsraum ist

Dein Event DJ berechtigt das Programm ohne Leistungsabzug zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen.

§10 Catering

Der DJ/Techniker und ggf. seine Begleitperson (Aufbauhilfe) erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

§11 Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

§12 Angebot

Exklusive Konditionen insbesondere Nachlässe in erstellten Angeboten verlieren nach 7 Tagen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

§13 Unverbindliche Reservierung

Eine unverbindliche Reservierung des DJ´s ist nicht möglich! Mündliche oder schriftliche Zusagen per E-Mail ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJ´s führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Buchung.

§14 Musikauswahl

Der DJ verpflichtet sich die im Musikwunschfragebogen angegeben Genre zu spielen, ist jedoch in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Musikwünsche dürfen grundsätzlich gestellt werden. Der DJ ist allerdings berechtigt, Musikwünsche offen zu lassen bzw. diese zu spielen wenn es ins Programm passt. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste spielt der DJ wie in dem Musikwunschfragebogen angegeben leise Hintergrundmusik ab.

§15 Auftrittsdauer / Mehrstunden

Der Aufbau der Anlage erfolgt wie in der Auftragsbestätigung vereinbart. Die Spielzeit beginnt mit dem Laufen der Musik und endet wie in der „verbindlichen Buchung“ vereinbart. In der Spielzeit ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer.

Die Auf- und Abbauzeit wird, wenn nicht anders vereinbart, dem Veranstalter nicht berechnet. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Spielzeit auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird mit zusätzlichen 100 Euro (brutto) berechnet.

Nebenabsprachen können vor der Veranstaltung schriftlich per E-Mail/ Fax vereinbart werden.

§16 Zahlungskonditionen

Die Gage ist, wenn nicht anders vereinbart bis 7 Tage vor der Feier (Nach Absprache auch bar am Veranstaltungstag direkt zu Beginn der Veranstaltung) zu entrichten. Der Empfang wird durch den DJ quittiert.
Die finale Rechnung erhalten Sie spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung per E-Mail oder per Post.
Sollte eine Zahlung nicht bis zum Veranstaltungstag erfolgen, oder anderweitig vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, 
werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt. DEIN Event DJ hält sich in so einem Fall das Recht vor die Veranstaltung unter voller Zahlung der Gage nicht anzutreten oder abzubrechen.
DEIN Event DJ hält es sich frei in einem solchen fall ohne vorherigen Hinweis in Form einer Zahlungserinnerung/Mahnung den offenen Betrag abzutreten.

§17 Stornierungen seitens des Veranstalters

Im Falle einer kundenseitigen Stornierung berechnen wir folgende Gebühren:

Storno bis 60 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 50% der vereinbarten Vergütung.
Storno bis 14 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 80% der vereinbarten Vergütung..
Storno bei zum Tag vor Miet-/Dienstleistungsbeginn  = 100% der vereinbarten Vergütung.

Eine Verschiebung einer Privaten Feier hingegen ist aus wichtigem Grund bis 14 Tage vor Veranstaltung kostenlos möglich. Sollte nicht direkt ein neues Datum feststehen, erhalten Sie einen Gutschein in Höhe der Anzahlung, den Sie Veranstaltungsunabhängig wieder einlösen oder an dritte weitergeben können.

§18 Stornierungen seitens des Künstlers

Sollte der DJ/Techniker erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich Dein Event DJ, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ/Techniker Wechsel ist nach Absprache möglich.

§19 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

§20 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Als Gerichtsstand gilt Mainz sowie geltendes deutsches Recht. Bei der Buchung eines DJs überträgt dieser dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern/ Visitenkarten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!

Die angebotene technische Planung und Materialaufstellung der Firma Dein Event DJ ist urheberrechtlich geschützt. Die Mehrfachnutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung seitens der Firma Dein Event DJ.

§21 Nutzung der Fotobox

Die Fotobox wird, wenn nicht anders vereinbart von uns auf sowohl abgebaut. Sollte die Fotobox während der Veranstaltung verschoben/ neu platziert werden, können wir keine Garantie über die Funktion gewähren. 
Sofern die Fotobox mit Druck-Flatrate angeboten wurde, beinhaltet diese Flatrate 500 Ausdrucke. Danach kann die Fotobox weiterhin Digital genutzt werden.
Für Mehrfachdruck oder Einzeldrucke erhaben wir deshalb keine zusätzlichen Kosten.
Die Ausdrucke dürfen erst aus dem Drucker genommen, wenn diese sich nicht mehr bewegen. Für S
chäden durch unsachgemäße Benutzung haftet der Mieter.
Sollte durch einen entstandenen Schaden keine Ausdrucke mehr möglich sein, besteht kein Recht zur Rückhaltung der Vergütung.

§22 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.