ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DEIN Event DJ

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und sonstige Verträge zwischen DEIN Event DJ, vertreten durch Herrn Dennis Walter, Heidesheimerstr. 63, 55257 Budenheim (Im Folgenden „DEIN Event DJ“) und dem Kunden.

(2) Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt, beziehungsweise ihnen nicht umgehend widerspricht. Sie gelten spätestens als vereinbart, mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie schriftlich durch DEIN Event DJ anerkannt werden.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen durch DEIN Event DJ gegenüber dem Kunden. DEIN Event DJ stellt den Kunden DJs und Fotoboxen, sowie die zusätzliche Technik zur Verfügung.

(2) Alle DJs sind freie Mitarbeiter, welche durch DEIN Event DJ projektbezogen eingesetzt werden. Die DJs werden für DEIN Event DJ als Subunternehmer tätig.

(3) Die Fotoboxen stehen im Eigentum von DEIN Event DJ oder werden durch einen Vertragspartner bereitgestellt.

§ 3 Leistungsbeschreibung, Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zwischen DEIN Event DJ und dem Kunden schriftlich oder mündlich zustande. Der Kunde erhält dazu ein schriftliches Angebot, welches er per Mail, WhatsApp, SMS oder mündlich bestätigen kann. Ebenfalls kann der Kunde eine verbindliche Buchung über das Buchungsformular einsenden. DEIN Event DJ schickt dann eine Auftragsbestätigung an den Kunden, wenn das Angebot angenommen wird.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung durch DEIN Event DJ zustande

(3) Mit der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung akzeptieren beide Parteien diese AGB und ein Vertrag kommt ohne weitere Dokumente zustande.

(4) Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolger der vertragschließenden Vertragspartner.

(5) Eine unverbindliche Reservierung des DJs ist nicht möglich. Mündliche oder schriftliche Zusagen per E-Mail ohne eine Buchungsbestätigung seitens DEIN Event DJ führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Buchung.

(6) Der DJ verpflichtet sich die im Musikwunschfragebogen angegeben Genre zu spielen, ist jedoch in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Musikwünsche dürfen grundsätzlich gestellt werden. Der DJ ist allerdings berechtigt, Musikwünsche offen zu lassen bzw. diese zu spielen, wenn es ins Programm passt. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste spielt der DJ wie in dem Musikwunschfragebogen angegeben leise Hintergrundmusik ab.

(7) Der Aufbau der Anlage erfolgt, wenn nicht anders vereinbart ca. 1-1,5 Stunden vor dem gebuchten Spielbeginn. Die Spielzeit beginnt mit dem Laufen der Musik bzw. der vereinbarten Uhrzeit und endet wie in der „verbindlichen Buchung“ vereinbart. Der Kunde kann die gebuchte Spielzeit auf Wunsch verlängern. Je weitere Angefangene Stunde berechnet der DJ 100,-€, welche direkt am Ende der Feier fällig werden. In der gebuchten Spielzeit ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Spieldauer des DJ. Der Auf- und Abbau ist, wenn nicht anders vereinbart kostenlos.

(8) Bei der Buchung eines DJs überträgt dieser dem Kunden das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das Auslegen von Flyern/ Visitenkarten ist dem DJ gestattet.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt den DJ bzw. Techniker bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise. Er duldet dabei den Zugang zum Aufstellungsort der Fotobox oder der Technik des DJ und den Aufenthalt des Personals auf dem Veranstaltungsgelände während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Fotobox/Technik.

(2) Soll die Fotobox in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden bzw. der DJ in Räumlichkeiten Dritter auftreten, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die vorab angezeigt wird. Die Kosten für notwendige Genehmigungen zur Anfahrt (z.B. Einfahrt Messegelände) sowie evtl. Eintrittskosten oder notwendige Ausweise sind vom Auftraggeber zu tragen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(3) Für geeignete Stromquellen (Stromversorgung 220 V, europäische Standardsteckdose, maximal 1,50 m entfernt zu dem Aufstellungsort) und die dafür entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde allein verantwortlich. Die Stromzuleitung benötigt dafür einen eigenen FI-Schalter, ein Küchenstrom ist nicht ausreichend. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen. Ein Anschließen der Technik an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall, egal aus welchem Grund kann der DJ / Techniker zum Schutz seiner Technik seine Dienstleistung sofort einstellen.

(4) Auf die aufgestellte Fotobox als mögliche Gefahrenquelle werden die Gäste des Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort durch den Kunden hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Gäste mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos geben. Der Kunde hat die Gäste hierüber durch einen schriftlichen Aushang zu informieren.

(5) Sofern für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich, trägt der Kunde dafür Sorge, dass vor Ort eine geeignete Internetverbindung vorhanden ist

(6) Der Kunde stellt sicher, dass die Fotobox in einem vertrags- und sach- bzw. zweckgemäßen Weise – auch von Dritten – genutzt wird. Außerdem stellt der Kunde sicher, dass der Ort, an dem der Mietgegenstand installiert wird, vor schädigenden Einflüssen wie insbesondere Niederschlag, extremen Temperaturen, Feuer, Erschütterung geschützt ist.

(7) Der Kunde hat sicherzustellen, dass auch abends eine gleichmäßige Lichtausstattung vorhanden ist.

(8) Dem Kunden ist es untersagt, die Fotobox sowie die darauf installierte Software zu verändern, zu kopieren, zu manipulieren oder zu zerstören. Der Kunde stellt DEIN Event DJ im Falle der nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

(9) Spielt der DJ im Freien, trägt allein der Kunde das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben, überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Kunde für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment. Sollte einer dieser Punkte nicht sichergestellt sein, so ist der DJ berechtigt die Leistungserbringung ohne Abzug der Gage abzubrechen oder vor Beginn der Feier anzutreten. 

(10) Der DJ / Techniker und ggf. seine Begleitperson (Aufbauhilfe) erhalten während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt.

(11) Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA nur bei Öffentlichen oder B2B Events) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber DEIN Event DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

§ 5 Aufstell- und Nutzungsbedingungen und Vorbereitungen

(1) Der Kunde verpflichtet sich DEIN Event DJ spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin der Fotobox alle Informationen die für die Anlieferung, den Aufbau, die Installation, den Betrieb und den Abbau des Mietgegenstandes wesentlich sind, schriftlich mitzuteilen. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: Lieferanschrift, Auf- und Abbauzeiten, Eckdaten zum geplanten Event bzw. Fest, Ansprechpartner mit Handynummer, der zum Zeitpunkt der vereinbarten Auf- und Abbauzeiten anwesend ist, Rahmenbedingungen für den Aufbau und Zugang zum Aufstellungsort und ggf. Zugangsbeschränkungen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, DEIN Event DJ und seinem Personal einen geeigneten Parkplatz zur Verfügung zu stellen, der maximal 50 Meter von dem vereinbarten Aufstellort der Fotobox entfernt ist. Stellt der Kunde keinen Parkplatz zur Verfügung, ist DEIN Event DJ dazu berechtigt eventuell anfallende Kosten für ein Parkticket dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(3) Der Kunde kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen).

(4) Kommt es beim Auf- und Abbau der Technik oder der Fotobox zu Verzögerungen, welche der Kunde zu vertreten hat, ist DEIN Event DJ dazu berechtigt 50,- EUR pro angefangene halbe Stunde in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich: Angabe einer falschen Lieferadresse oder Lieferzeit, Nichterreichbarkeit des angegebenen Ansprechpartners, Unentschlossenheit über den Standort des Mietgegenstandes bzw. der Technik des DJs, fehlender Stromanschluss in der unmittelbaren Nähe des Aufstellungsortes, fehlende Zugangserlaubnis usw.

(5) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Kunde für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des Fahrzeuges zur Verfügung stehen.

(6) Der Kunde plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ-Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird.

(7) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.

(8) Der Kunde oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ-Technik/ Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

(9) Der Platzbedarf der Technik des DJs liegt je nach Paket zwischen 4 und 10 m². Der Kunde stellt nach vorheriger Absprache einen Tisch 1,50m – 2m Breite, ca. 0,80 m Tiefe, 2 Stühle oder alternativ 1 Bierbank + 1 Biertisch mit einer ausreichend großen Tischdecke bereit.

(10) Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Ton- und Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf der Webseite von DEIN Event DJ dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der Licht- & Tonanlage verursacht werden, trägt der Kunde.

(11) Sofern die Fotobox mit Druck-Flatrate angeboten wurde, beinhaltet diese Flatrate bis zu 350 Ausdrucke. Danach kann die Fotobox weiterhin Digital genutzt werden. Für Mehrfachdruck oder Einzeldrucke werden deshalb keine zusätzlichen Kosten erhoben. Die Ausdrucke dürfen erst aus dem Drucker genommen, wenn diese sich nicht mehr bewegen. Für Schäden durch unsachgemäße Benutzung haftet der Kunde.

§ 6 Mängel an der Fotobox

(1) Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Gäste veranlasst sind, bleiben die Ansprüche von DEIN Event DJ aus dem Vertrag unberührt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel, der während der Mietzeit auftritt, unverzüglich DEIN Event DJ anzuzeigen. Wenn er DEIN Event DJ nicht telefonisch erreichen kann, hat er diesem auf den Anrufbeantworter zu sprechen. DEIN Event DJ wird aufgrund der fernmündlichen Fehleranzeige des Kunden nach seiner Wahl festlegen, ob eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung zur Fehlerbehebung bzw. vertragsgemäßen Durchführung erfolgt.

(3) Die für eine Fehlerbehebung und/oder Instandsetzung und/oder Ersatzbeschaffung erforderlichen Kosten wie insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden unsachgemäßen Behandlung der Fotobox von DEIN Event DJ aufgewendet werden müssen, werden dem Kunden von DEIN Event DJ in Rechnung gestellt.

(4) Der Kunde ist verpflichtet bei einem Totalschaden, Verlust oder Diebstahl der Fotobox den Wiederbeschaffungswert der Fotobox in Höhe der aktuellen gültigen Preise abzüglich des Restwertes zu übernehmen, soweit der Schaden bzw. den Verlust zu vertreten hat. Sollte der Wiederbeschaffungswert nicht bestimmt sein, so wird der Beschaffungswert eines gleichwertigen Produktes zur Berechnung herangezogen.

(5) Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich DEIN Event DJ um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung von DEIN Event DJ nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung die mehr als den Neustart der Fotobox benötigt ist durch den Kunden ausgeschlossen.

(6) DEIN Event DJ ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Gäste ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Gäste die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter von DEIN Event DJ gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

(7) Die Fotobox wird, wenn nicht anders vereinbart von DEIN Event DJ auf- und abgebaut. Sollte die Fotobox während der Veranstaltung verschoben oder neu platziert werden, kann DEIN Event DJ keine Garantie über die Funktion gewähren.

§ 7 Nutzungsrechte an der Fotobox

(1) DEIN Event DJ überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Anbieter. Dasselbe gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Kunden grundsätzlich nicht gestattet ist. Eine kommerzielle bzw. gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Kunden selbst oder durch Dritte darf nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Anbieters erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Kunden oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars wie vereinbart über. Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt bei dem Kunden. Somit haftet DEIN Event DJ nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

(2) Durch die Nutzung der Fotobox räumen die Gäste DEIN Event DJ und dem Kunden ein widerrufliches, nicht übertragbares, weltweit gültiges, dauerhaftes Recht ein, das jeweils angefertigte Bild, insbesondere auf den von DEIN Event DJ und/oder Kunden betriebenen Internetseiten und Seiten von sozialen Netzwerken von DEIN Event DJ und/oder des Kunden öffentlich zugänglich zu machen. Die Gäste werden durch den Kunden mittels eines schriftlichen Aushangs darüber informiert.

(3) Die Gäste können schriftlich der vorgenannten Nutzung ihres eigenen Bildes jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht. Der schriftliche Widerruf ist unter Benennung des jeweiligen Datums und Events an folgende Adresse zu richten: DEIN Event DJ, Heidesheimerstr. 63, 55257 Budenheim

§ 8 Vergütung

(1) Eine Vergütung wird im Angebot verbindlich vereinbart. Die Vergütung ist dabei das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand, sowie nichts anderes vertraglich geregelt wurde. Hierfür genügt eine Rechnung per E-Mail durch DEIN Event DJ an den Kunden. Zusatzkosten werden bereits im Angebot festgelegt.

(2) Die An- und Abfahrt wird, wenn nicht gesondert im Angebot ausgewiesen, bei den DJs und Technikern von DEIN Event DJ, zusätzlich zur Gage mit 0,50 € netto pro gefahrene Kilometer, verrechnet. Der Abreisepunkt des DJs / Technikers ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route.

(3) Befindet sich der Veranstaltungsort über 200 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJs / Technikers entfernt, stellt der Kunde ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung. Über anfallende Kosten wird der Kunde vor der Feier Informiert.

(4) Die Gage ist, wenn nicht anders vereinbart bis 7 Tage vor der Veranstaltung oder in bar am Veranstaltungstag (am Beginn der Veranstaltung) zu entrichten. Der Empfang wird durch den DJ oder den Techniker quittiert. Die finale Rechnung erhält der Kunde bei Barzahlung spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung per E-Mail oder per Post.

(5) Sollte eine Zahlung am Auftrittstag nicht erfolgen, oder anderweitig vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt. DEIN Event DJ behält es sich in einem solchen Fall  vor, ohne vorherigen Hinweis in Form einer Zahlungserinnerung / Mahnung den offenen Betrag abzutreten.

(6) Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)angaben unverbindliche Schätzungen, welche auf den Kundenangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer oder die Nebenkosten verändern, ist der Anbieter zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zur Zahlung der entsprechenden Nachberechnung verpflichtet. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen.

(7) Die Auf- und Abbauzeit wird, wenn nicht anders vereinbart, dem Kunden nicht berechnet. Auf Wunsch des Kunden ist eine Verlängerung der Spielzeit auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird mit zusätzlichen 100 Euro (brutto) berechnet. Nebenabsprachen können vor der Veranstaltung schriftlich per E-Mail / Fax vereinbart werden.

(8) Exklusive Konditionen insbesondere Nachlässe in erstellten Angeboten verlieren nach 7 Tagen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

§ 9 Folgen einer Kündigung

(1) Kündigt der Kunde den mit DEIN Event DJ geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes: Die Vergütung ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung bzw. Stornierung von

– bis 60 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn in Höhe von 50 %

– bis 14 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn in Höhe von 80 %

– bis 1 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn in Höhe von 100 %

(2) Eine Verschiebung der Feier hingegen ist bis 14 Tage vor Veranstaltung kostenlos möglich. Sollte nicht direkt ein neues Datum feststehen, erhält der Kunde einen Gutschein in Höhe der geleisteten Anzahlung. Diesen kann der Kunde Veranstaltungsunabhängig wieder einlösen oder an dritte weitergeben können.

(3) Nach einer Kündigung durch den Kunden, egal wann, sind vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit DEIN Event DJ deren Erbringung nachweisen kann.

(4) Kosten für Lieferung und Abholung werden bei vorzeitiger Kündigung nicht berechnet. Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden, sofern sie beim externen Anbieter nicht stornierbar sind, in voller Höhe berechnet.

(5) Sollte der DJ / Techniker erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DEIN Event DJ, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ / Techniker Wechsel ist nach Absprache möglich.

§ 10 Haftung

(1) Der Gefahrübergang bei Vermietung der Fotoboxen erfolgt mit der Lieferung der Fotobox an den Kunden.

(2) DEIN Event DJ übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die oben genannten hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich und kann DEIN Event DJ nicht in Regress nehmen, wenn er gegen etwaige Bildrechte verstößt. Dies gilt auch für Bilder, welche durch Gäste in soziale Medien hochgeladen werden.

(3) DEIN Event DJ übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg. Dies gilt sowohl für die Leistung der DJs, als auch für die Fotos der Fotobox.

(4) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen DEIN Event DJ sind soweit gesetzlich möglich
ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet DEIN Event DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Dies gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB. Die Haftung für
Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

(5) Der Kunde haftet für alle von ihm vertretenden Schäden an der gesamten Technik insbesondere der Fotobox, die während der Mietzeit entstehen. Er haftet auch für Schäden, welche entstehen, wenn die Technik oder die Fotobox unbeaufsichtigt ist. Bei Schäden haftet er nach gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere auch für erforderliche Reparaturkosten und damit einhergehende Sachverständigengutachten, Totalschaden oder Diebstahl der Technik und Fotobox, Bergungs- und Rückführungskosten, Wertminderungen der Fotobox, Ausfallkosten von DEIN Event DJ für die Dauer der Reparatur oder bei einem Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer. Der Kunde hat auch sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung zu tragen. DEIN Event DJ ist in diesem Fall zu einer Nachberechnung berechtigt.

(6) Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemietete Fotobox durch DEIN Event DJ. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Fotobox durch seine private Haftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflicht bei Firmen die Haftung übernimmt.

(7) Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz bei Verschulden von DEIN Event DJ durch den Kunden beschränkt sich in der Höhe auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Fotobox, jedoch höchstens den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen von DEIN Event DJ gelten auch gegenüber Dritten, insbesondere den Gästen der jeweiligen Veranstaltung.

(8) DEIN Event DJ übernimmt keine Haftung für die Qualität der Bilder. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich die Lichtverhältnisse ändern oder die Fotobox durch Dritte manipuliert wird.

(9) Wird vom Kunden oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernehmen der DJ und DEIN Event DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung liegt allein beim Kunden.

(10) Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Kunde bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung kann dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt werden.

§ 11 Daten

(1) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können auf Datenträgern gespeichert werden. DEIN Event DJ verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Nutzung der Daten erfolgt DSGVO konform.

(2) Nutzt oder verarbeitet der Kunde die durch DEIN Event DJ erhobenen personenbezogenen Daten nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten, so ist dieser für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. DEIN Event DJ wird den Kunden hierbei unterstützen und alle notwendigen Informationen bereitstellen.

(3) Sofern vom Kunden Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt DEIN Event DJ keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten.

(4) Die Daten werden von DEIN Event DJ nicht archiviert. DEIN Event DJ leistet keinerlei Ersatz für verloren gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wiederhergestellt werden müssen, ist dies allein Sache des Kunden.

(5) Datenaustausch mit anderen Dienstleistern

Um die Organisation und Durchführung der Veranstaltung zu erleichtern und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, kann es erforderlich sein, dass wir bestimmte personenbezogene Daten und Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, wie Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, spezifische Anforderungen oder Präferenzen bezüglich der Veranstaltung, mit anderen vertrauenswürdigen Dienstleistern teilen oder abfragen. Diese Dienstleister sind ebenfalls an der Planung und Durchführung der Veranstaltung beteiligt und haben sich verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke zu verwenden, die im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

Mit Ihrer Zustimmung zu diesen AGB erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten zu den oben genannten Zwecken unter den genannten Bedingungen weitergeben dürfen. Sie können diese Zustimmung jederzeit widerrufen, wobei zu beachten ist, dass ein Widerruf die Qualität und Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigen kann. Wir verpflichten uns, alle geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen zu beachten und sicherzustellen, dass auch die von uns beauftragten Dienstleister diese einhalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

§ 12 Kein Widerrufsrecht

Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist nach Wahl von DEIN Event DJ ausschließlich Mainz Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten.

(2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

(3) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DEIN Event DJ berechtigt.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn die Leistungserbringung im Ausland erfolgt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Stand 03/2023

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